AGB für Schwedisch-Kurse in Schweden, Öland


Anmeldung

Die Anmeldung für einen Intensivkurs in Schweden, Öland erfolgt schriftlich und verbindlich spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn. (Auf Anfrage ist die Anmeldung weniger als sechs Wochen vor Kursbeginn unter gewissen Voraussetzungen möglich). AGB, Angebot und Preis des Kurses werden von dem Kursteilnehmer anerkannt. Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge entgegengenommen und bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf einen Kursplatz besteht nicht. Nach Überprüfung der Verfügbarkeit wird Ihnen die Anmeldebestätigung zusammen mit einer Rechnung des Kurspreises zugeschickt. Mit Zahlung dieses Betrages binnen zwei Wochen nach Eingang der Anmeldebestätigung ist der Vertrag zustande gekommen.
„Svenska lernen & erleben“ behält sich das Recht vor, den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben, sollte die Kursgebühr nicht binnen obiger Frist eingehen.


Veranstaltung

Sollte die Veranstaltung aus Krankheitsgründen der Kursleiterin ausfallen, wird die gesamte Kursgebühr erstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Das Mindestalter für die Teilnahme ist 18 Jahre. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Der Kurs enthält die im Kursprogramm angegebenen Unterrichtsstunden. Die maximale Teilnehmerzahl eines Kurses beträgt sechs. Mit einem Aufpreis findet die Veranstaltung ab drei Teilnehmenden statt. Bei einer Teilnehmerzahl von einer bis zwei, wird die Zahl der Unterrichtsstunden angepasst und der Kurs findet ohne Ausflüge statt.
Die Veranstaltungsräume sind rauchfrei, und die Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt.


Rücktritt und Stornierung

Der Rücktritt seitens des Kursteilnehmers wird an „Svenska lernen & erleben“ schriftlich erklärt. In diesem Fall entstehen Ihnen Kosten nach folgenden Regelungen;
Bei einem Rücktritt mehr als sechs Wochen vor Kursbeginn, wird Ihnen 20% der schon geleisteten Kursgebühr einbehalten.
Bei einem Rücktritt weniger als sechs Wochen vor Kursbeginn, bei Nichterscheinen, oder bei einer Absage aus Krankheitsgründen (außer in begründeten Ausnahmefällen mit Arztbescheinigung), wird die gesamte Kursgebühr einbehalten, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
Hier empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung.


Kursabbruch und Haftung

Wird der Sprachkurs seitens des Kursteilnehmers abgebrochen, oder werden Teile der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Dies gilt auch für Abwesenheit wegen Krankheit während der Veranstaltung (außer in begründeten Ausnahmefällen mit Arztbescheinigung).

Für Vermögensschäden, sowie für Schäden an Leib und Leben während der gesamten Veranstaltung, auch im Zusammenhang mit Aktivitäten und Fahrten außerhalb der Unterrichtsräume, sowie auf dem Weg von und zu den Unterrichtsräumen, besteht eine Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen einschließlich der Garderobe übernimmt „Svenska lernen & erleben“ keine Haftung.

Jeder Kursteilnehmer bestätigt mit der Anmeldung im Besitz einer gültigen Kranken- und Unfallversicherung für das Ausland zu sein.


Anreise

Die rechtzeitige Anreise zur Veranstaltung liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Die Anreise (wie Abreise) erfolgt individuell auf eigene Kosten.

Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieses Vertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.